Segelflieger bekommen RückenwindDo, 07. Okt 2010
Nachdem es in der letzten Woche zu Unstimmigkeiten bzgl. des Ausbaus der Windenstartstrecke am Segelflugzentrum Königsdorf gekommen ist, bekamen die Segelflieger nun Rückenwind von allen Seiten, sie haben nichts falsch gemacht und die Arbeiten können fortgesetzt werden.Alle zuständigen Stellen unterstützen Sanierungsmaßnahmen am FlugplatzNorbert Leidl vom Luftamt, mit dem die Segelflieger bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen Kontakt hatten, stellte klar: „aus luftrechtlicher Sicht handelt es sich bei den angzeigten Baumaßnahmen um keine wesentliche Änderung der flugbetrieblichen Genehmigung. Durch die Baumaßnahme wird Art und Umfang des Flugbetriebes nicht berührt. Grundsätzlich stellen die befestigten Flächen eine Verbesserung der Infrastruktur des Flugplatzes dar. Ein Genehmigungsverfahren ist von unser Seite daher nicht einzuleiten“ Ebenso erklärt der zuständige Sachgebietsleiter des Landratsamts Christian Schellhorn, der seine Kollegen vom Naturschutz eingeschaltet hatte und mit welchen am Montag auch ein Ortstermin am Segelflugplatz stattgefunden hat, dass die Sanierung der Lepostrecke eine baurechtlich verfahrensfreie Maßnahme darstelle. „Eine Baugenehmigung sei nicht nötig, die Anlage dient dem Flugplatz“, so Schellhorn. Auch sehe Schellhorn keinerlei Anhaltspunkt, dass aufgrund der Vernässung angrenzender Grundstücke Nachforschungen betrieben werden müssten, da diese Problematik bereits vor der aktuellen Sanierungsmaßnahme bestanden hätte. Außerdem hatte die Haltergemeinschaft des Segelflugzentrums die Baumaßnahme bereits vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt abgeklärt und von dort auch die Genehmigung dafür erhalten. Bürgermeister Demmel, der mittlerweile aus seinem Urlaub wieder zurückgehrt ist, bedauert die Unstimmigkeiten, da er vom Vorsitzenden der Haltergemeinschaft, Alico Sternbeck ebenfalls im Vorfeld über die Sanierung informiert worden war, obwohl dies nicht nötig gewesen wäre, weil von Seiten der Gesetzgebung solche genehmigungsfreie Vorhaben vorgesehen sind, um auch die Gemeinden des Verwaltungsaktes zu entlasten. |
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